Die Pflicht für jeden Hühnerhalter…
zur Impfung seiner Hühner / Truthühne gegen die
Newcastle-Krankheit (ND) ist in § 7 Absatz 1 der
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die
Newcastle-Krankheit festgelegt.
Egal ob Sie in Ihrem Garten einige Hühner halten oder gewerblich
züchten:
Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche
und es besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine
Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit bereits ab der Haltung
von einem Huhn (Truthuhn).
Ausführliche Informationen zur Newcastle-Krankheit, tierseuchen-
rechliche Bestimmungen und Informationen zur Impfung von
„Hobbygeflügel“, finden Sie in der Stellungnahme der StIKo Vet
zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung.
Kleintierzuchtverein Reinheim-Ueberau e.V.
Kleintierzuchtverein
Reinheim-Ueberau e.V.
Abgabe von Impfstoff über unseren Verein
Impftermine 2025:
Die Abgabe von Impfstoff für die
Trinkwasser-Impfung gegen die
Newcastle-Krankheit, erfolgt zu
den unten genannten Termine
jeweils von 10.00 Uhr bis 10.30
Uhr in unserem Vereinsheim.
02.02.2025
16.03.2025
27.04.2025
08.06.2025
20.07.2025
31.08.2025
12.10.2025
23.11.2025
04.01.2026
Unsere Impftermine für die Trinkwasserimpfung finden alle 6 Wochen statt:
Wir impfen wie folgt:
6-wöchiger Abstand: Newcastle-Impfung
12-wöchiger Abstand: Kombi-Impfung Newcastle / Infektiöse Bronchitis
Gerne können Sie sich anschließen und den für Ihre Hühner benötigten Impfstoff über unseren Verein
zu den jeweiligen Impfterminen beziehen. Eventuelle Terminänderungen geben wir rechtzeitig hier
bekannt.
Für Vereinsmitglieder ist die Abgabe von Impfstoff kostenlos.
Für Nichtmitglieder berechnen wir:
Bis 10 Impfdosen: 2,00 EUR
11 bis 30 Impfdosen: 3,00 EUR
ab 30 Impfdosen: 5,00 EUR
Durchführung der Trinkwasserimpfung
Klinisch kranke oder geschwächte Tiere und solche mit starkem Parasitenbefall sind von der
Impfung auszuschließen!
Da die Impfung über das Trinkwasser der Tiere erfolgt, sollen die Tiere 1-2 Stunden vor der Impfung
dursten. (Anpassung je nach Aussentemperatur). Zugänge zu sonstigen Wasserquellen vermeiden.
Die Tränken (Kunststoff!) sollen vorab sorgfältig gereinigt werden. Rückstände von Reinigungsmittel
dürfen nicht mehr vorhanden sein.
Sie erhalten 1ml Impfstofflösung pro zu impfendes Tier.
Diese ist in einem sauberen Kunststoff- oder Glasbehälter, der frei von Reinigungsmitteln ist, zu
transportieren. Eine Abdunklung des Behälters ist vorteilhaft. An heißen Tagen sollte der Impfstoff
während des Transports gekühlt werden.
Die Impfstofflösung ist vor Abgabe in die Tränken bei Ihnen vor Ort mit Wasser (Trinkwasserqualität) zu
verdünnen:
Benötigte Wassermenge entsprechend dem Alter und Anzahl der Tiere für ca. 2 Std. (Etwa 1/5 der
Tagesmenge). Die mit Wasser verdünnte Impfstofflösung muss spätestens innerhalb 2 Std. nach
Anmischung von den Tieren aufgenommen worden sein (1 Schluck ist ausreichend).
Nach der Aufnahme der der von Ihnen mit Wasser verdünnten Impfstofflösung durch die Tiere, Reste der
Impfstofflösung unschädlich machen: Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff der mit Chlor oder
Desinfektionsmittel unschädlich gemacht werden muss bevor die Impfstofflösung entsorgt wird.
Anschließend Tränken reinigen und mit frischem Wasser befüllen.
Wir übernehmen für die von uns abgegebene Impfstofflösung und die damit von Ihnen verbundene
Durchführung der Trinwasserimpfung von Hühnern /Truthühnern keine Haftung. Hinweise zu Risiken
und Nebenwirkungen, entnehmen Sie bitte den Angaben des Herstellers:
Nobilis Clone 30 , Nobilis Ma5 + Clone 30, MSD