Die Pflicht für jeden Hühnerhalter…

zur Impfung seiner Hühner / Truthühne gegen die Newcastle-Krankheit (ND) ist in § 7 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit festgelegt. Egal ob Sie in Ihrem Garten einige Hühner halten oder gewerblich züchten: Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und es besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit bereits ab der Haltung von einem Huhn (Truthuhn). Ausführliche Informationen zur Newcastle-Krankheit, tierseuchen- rechliche Bestimmungen und Informationen zur Impfung von „Hobbygeflügel“, finden Sie in der Stellungnahme der StIKo Vet zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung.
Kleintierzuchtverein Reinheim-Ueberau e.V.
Kleintierzuchtverein Reinheim-Ueberau e.V.

Abgabe von Impfstoff über unseren Verein

Impftermine 2025: Die Abgabe von Impfstoff für die Trinkwasser-Impfung gegen die Newcastle-Krankheit, erfolgt zu den unten genannten Termine jeweils von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr in unserem Vereinsheim. 02.02.2025 16.03.2025 27.04.2025 08.06.2025 20.07.2025 31.08.2025 12.10.2025 23.11.2025 04.01.2026
Unsere Impftermine für die Trinkwasserimpfung finden alle 6 Wochen statt: Wir impfen wie folgt: 6-wöchiger Abstand: Newcastle-Impfung 12-wöchiger Abstand: Kombi-Impfung Newcastle / Infektiöse Bronchitis Gerne können Sie sich anschließen und den für Ihre Hühner benötigten Impfstoff über unseren Verein zu den jeweiligen Impfterminen beziehen. Eventuelle Terminänderungen geben wir rechtzeitig hier bekannt. Für Vereinsmitglieder ist die Abgabe von Impfstoff kostenlos. Für Nichtmitglieder berechnen wir: Bis 10 Impfdosen: 2,00 EUR 11 bis 30 Impfdosen: 3,00 EUR ab 30 Impfdosen: 5,00 EUR

Durchführung der Trinkwasserimpfung

Klinisch kranke oder geschwächte Tiere und solche mit starkem Parasitenbefall sind von der Impfung auszuschließen! Da die Impfung über das Trinkwasser der Tiere erfolgt, sollen die Tiere 1-2 Stunden vor der Impfung dursten. (Anpassung je nach Aussentemperatur). Zugänge zu sonstigen Wasserquellen vermeiden. Die Tränken (Kunststoff!) sollen vorab sorgfältig gereinigt werden. Rückstände von Reinigungsmittel dürfen nicht mehr vorhanden sein. Sie erhalten 1ml Impfstofflösung pro zu impfendes Tier. Diese ist in einem sauberen Kunststoff- oder Glasbehälter, der frei von Reinigungsmitteln ist, zu transportieren. Eine Abdunklung des Behälters ist vorteilhaft. An heißen Tagen sollte der Impfstoff während des Transports gekühlt werden. Die Impfstofflösung ist vor Abgabe in die Tränken bei Ihnen vor Ort mit Wasser (Trinkwasserqualität) zu verdünnen: Benötigte Wassermenge entsprechend dem Alter und Anzahl der Tiere für ca. 2 Std. (Etwa 1/5 der Tagesmenge). Die mit Wasser verdünnte Impfstofflösung muss spätestens innerhalb 2 Std. nach Anmischung von den Tieren aufgenommen worden sein (1 Schluck ist ausreichend). Nach der Aufnahme der der von Ihnen mit Wasser verdünnten Impfstofflösung durch die Tiere, Reste der Impfstofflösung unschädlich machen: Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff der mit Chlor oder Desinfektionsmittel unschädlich gemacht werden muss bevor die Impfstofflösung entsorgt wird. Anschließend Tränken reinigen und mit frischem Wasser befüllen. Wir übernehmen für die von uns abgegebene Impfstofflösung und die damit von Ihnen verbundene Durchführung der Trinwasserimpfung von Hühnern /Truthühnern keine Haftung. Hinweise zu Risiken und Nebenwirkungen, entnehmen Sie bitte den Angaben des Herstellers: Nobilis Clone 30 , Nobilis Ma5 + Clone 30, MSD

Die Pflicht für jeden

Hühnerhalter…

zur Impfung seiner Hühner / Truthühne gegen die Newcastle-Krankheit (ND) ist in § 7 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle- Krankheit festgelegt. Egal ob Sie in Ihrem Garten einige Hühner halten oder gewerblich züchten: Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und es besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit bereits ab der Haltung von einem Huhn (Truthuhn). Ausführliche Informationen zur Newcastle-Krankheit, tierseuchenrechliche Bestimmungen und Informationen zur Impfung von „Hobbygeflügel“, finden Sie in der Stellungnahme der StIKo Vet zur

ND-Pflichtimpfung von Geflügel in

Hobbyhaltung.

Kleintierzuchtverein Reinheim-Ueberau e.V.
Kleintierzuchtverein Reinheim-Ueberau e.V.

Abgabe von Impfstoff

Unsere Impftermine für die Trinkwasserimpfung finden alle 6 Wochen statt. Wir impfen wie folgt: 6-wöchiger Abstand: Newcastle-Impfung 12-wöchiger Abstand: Kombi-Impfung ND / Infektiöse Bronchitis Gerne können Sie sich anschließen und den für Ihre Hühner benötigten Impfstoff über unseren Verein zu den jeweiligen Impfterminen beziehen. Eventuelle Terminänderungen geben wir rechtzeitig hier bekannt. Für Vereinsmitglieder ist die Abgabe von Impfstoff kostenlos. Für Nichtmitglieder berechnen wir: Bis 10 Impfdosen: 2,00 EUR 11 bis 30 Impfdosen: 3,00 EUR ab 30 Impfdosen: 5,00 EUR

Durchführung der Trinkwasserimpfung

Klinisch kranke oder geschwächte Tiere und solche mit starkem Parasitenbefall sind von der Impfung auszuschließen! Da die Impfung über das Trinkwasser der Tiere erfolgt, sollen die Tiere 1-2 Stunden vor der Impfung dursten. (Anpassung je nach Aussentemperatur). Zugänge zu sonstigen Wasserquellen vermeiden. Die Tränken (Kunststoff!) sollen vorab sorgfältig gereinigt werden. Rückstände von Reinigungsmittel dürfen nicht mehr vorhanden sein. Sie erhalten 1ml Impfstofflösung pro zu impfendes Tier. Diese ist in einem sauberen Kunststoff- oder Glasbe- hälter, der frei von Reinigungsmitteln ist, zu transportieren. Eine Abdunklung des Behälters ist vorteilhaft. An heißen Tagen sollte der Impfstoff während des Transports gekühlt werden. Die Impfstofflösung ist vor Abgabe in die Tränken bei Ihnen vor Ort mit Wasser (Trinkwasserqualität) zu verdünnen: Benötigte Wassermenge entsprechend dem Alter und Anzahl der Tiere für ca. 2 Std. (Etwa 1/5 der Tagesmenge). Die mit Wasser verdünnte Impfstofflösung muss spätestens innerhalb 2 Std. nach Anmischung von den Tieren aufgenommen worden sein. (1 Schluck ist ausreichend) Nach der Aufnahme der der von Ihnen mit Wasser verdünnten Impfstofflösung durch die Tiere, Reste der Impfstofflösung unschädlich machen: Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff, der mit Chlor oder Desinfektionsmittel unschädlich gemacht werden muss bevor die Impfstofflösung entsorgt wird. Anschließend Tränken reinigen und mit frischem Wasser befüllen. Wir übernehmen für die von uns an Sie abgegebene Impfstofflösung und die damit von Ihnen verbundene Durchführung der Trinwasserimpfung keine Haftung. Hinweise Risiken und Nebenwirkungen, entnehmen Sie bitte den Angaben des Herstellers: Nobilis Clone 30 , Nobilis Ma5 + Clone 30, MSD
Impftermine 2025: Die Abgabe von Impfstoff für die Trinkwasserimpfung, erfolgt zu den unten genannten Termine jeweils 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr in unserem Vereinsheim. 02.02.2025 16.03.2025 27.04.2025 08.06.2025 20.07.2025 31.08.2025 12.10.2025 23.11.2025 04.01.2026